Datenschutz in der Praxis

Europäische Datenschutz-Grundverordnung – Folgen für die Hochschulen

Vortrag von Werner Hülsmann am 3. Juni zum Thema "Datenschutz in der Praxis" am Montag, 3. Juli 2017, um 16 Uhr in E5.333.

Die im Mai 2016 im EU-Amtsblatt verkündete Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird am 25. Mai 2018 direkt für alle Unternehmen, Einrichtungen und sonstigen Stellen, die personenbezogene Daten verarbeiten, und damit auch für Universitäten und Hochschulen, gültig. Die wesentlichen ­– aus dem bisher gültigen Datenschutzrecht ­– bekannten Datenschutzgrundsätze bleiben erhalten. Doch gibt es auch Änderungen zu beachten wie z. B. Aufgabenverschiebungen, ausgeweitete Betroffenenrechte, umfassendere Dokumentationspflichten höhere Bußgelder. Zudem gilt: Risikoabschätzungen für Verarbeitungsvorgänge werden zur Regel.

Was bedeuten diese Änderungen für die Universität Paderborn? Welche Auswirkungen haben diese für Forschungs- und Digitalisierungsprojekte? Der Datenschutzexperte Werner Hülsmann wird am Montag, 3. Juli 2017, die Folgen der DSGVO für Universitäten und Hochschulen darstellen.

Die Veranstaltung wird präsentiert von den Datenschutzbeauftragten der Universität Paderborn in Zusammenarbeit mit dem Projekt InnoVersity und dem IMT. Der Raum wird rechtzeitig bekannt gegeben. 

Zum Referenten:

Werner Hülsmann ist stellv. Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) e.V. Er studierte Informatik mit Schwerpunkt Datenschutzrecht und war zwischen 1992  und 1999 Referatsleiter Technik und wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Landesbeauftragten für Datenschutz der Freien Hansestadt Bremen. Seit 1999 ist er selbständiger Datenschutzberater und seit 2004 anerkannter Datenschutzsachverständiger. Seit 2013 beschäftigt er sich intensiv mit der DSGVO und bloggt auf dsgvo.expert.

Mehr Informationen zum Referenten unter https://datenschutzwissen.de/ueber-mich/

Vergangene Veranstaltungen:

Vortrag von Kai-Uwe Loser zum Thema Datenschutz am Dienstag, 24. Mai 2016, um 16 Uhr in J2.213.

Digital bedeutet zugleich immer Daten: Im Zeitalter der Digitalisierung wird das Thema Datenschutz immer wichtiger. Und das nicht nur für Firmen wie Google und Facebook. Denn gerade im Bereich von Lehre und Studium werden Themen wie Learning Analytics und digitales Arbeiten immer wichtiger. Apps, Lernplattformen und andere digitale Tools sammeln fleißig Daten der Lernenden. Doch welche Daten müssen zwangsläufig gesammelt werden? Worauf muss bereits beim Design von Systemen geachtet werden?

Aufgrund kommender EU-Datenschutzregeln müssen für Systemarchitekturen zukünftig bestimmte technische Optionen durchdacht werden, die als datenschutzfreundlich einzustufen sind. Kai-Uwe Loser widmet sich am 24. Mai 2016 dem Thema ,Privacy by Design und Privacy by Default’ und stellt sich der Frage, wie die neuen Richtlinien praktisch umgesetzt werden können. Welche technischen Optionen sind bereits als Privacy Enhancing Technologies etabliert? Über welche Optionen wird zur Zeit noch diskutiert?

Der Informatiker Kai Uwe Loser, Dr. rer-nat, ist bestellter behördlicher Datenschutzbeauftragter der Ruhruniversität Bochum und der Universität Duisburg-Essen. Er ist darüber hinaus als geprüfter Datenschutzauditor (TÜV) und im Vorstand im Berufsverband der Datenschutzbeauftragten e.V. (BvD) tätig.

Mehr Informationen zum Vortragenden auf den Webseiten der RUB