Allgemeine Teilnahmebedingungen für doIT-Schulungen

Teilnahme an einer Schulung

Jeder Studierende der Universität Paderborn kann an einer doIT-Schulung teilnehmen. Voraussetzung ist, dass die Anmeldung erfolgreich durchgeführt wurde. Die Anmeldung ist nur online auf der Lernplattform PANDA möglich. Zu den Teilnahmevoraussetzungen zählen auch grundlegende PC-Kenntnisse sowie ausreichende Deutschkenntnisse. Den Weisungen der Kursleitung ist während der Schulungen stets Folge zu leisten.
 

Anmelden zu einer Schulung

Die Anmeldung zu den einzelnen Schulungen erfolgt in zwei Phasen: In der ersten Phase bekundet der Teilnehmer mit der Anmeldung über die online-Lernplattform PANDA zunächst sein Interesse. In der Revisionsphase wird der Teilnehmer aufgefordert, seine verbindliche Teilnahme persönlich im Notebook-Café (I0.401) zu bestätigen. Jede Schulung besitzt jeweils eine eigene Anmelde- und Revisionsphase; die konkreten Daten können den aktuellen Kursbeschreibungen in den PANDA-Kursen entnommen werden.
 

Durchführung

Eine Schulung findet nicht statt, wenn weniger als 60 % (oder 10 Personen) der angemeldeten Teilnehmer anwesend sind. In jeder Schulung wird eine Anwesenheitsliste geführt. Unentschuldigte Verspätungen (mehr als 20 Minuten) können auf der Anwesenheitsliste nicht berücksichtigt werden.
 

Abwesenheit während einer Schulung

Die Teilnahme am ersten Schulungstermin ist obligatorisch für den weiteren Kursbesuch: Fehlt ein verbindlich angemeldeter Teilnehmer unentschuldigt in der ersten Sitzung, wird er von dieser Schulung und der unmittelbar folgenden Veranstaltung ausgeschlossen. Tritt dieses Verhalten mehr als einmal auf, wird der Teilnehmer - aus Rücksicht auf die Chancen der anderen Teilnehmer - von allen weiteren Schulungen des darauf folgenden Schulungszyklus ausgeschlossen. In Einzelfällen sind Ausnahmen möglich.
 

Abmelden von einer Schulung

Jedem Teilnehmer steht es frei, sich von einer Schulung wieder abzumelden. Dies muss mindestens 3 Tage vor Beginn der abzumeldenden Schulung entweder per PANDA-interner Nachricht oder per E-Mail an das doIT-Team geschehen. Spätere Abmeldungen können aus organisatorischen Gründen nicht berücksichtigt werden und führen zu einer unentschuldigten Abmeldung.
 

Prüfung

Die Schulungen werden i. d. R. durch das Absolvieren einer Prüfung abgeschlossen. Der Umfang der Prüfung hängt von der jeweiligen Schulung ab. Details werden in den einzelnen Schulungen bekannt gegeben. Bei Nichtanwesenheit bei einer Prüfung gilt diese als nicht bestanden. Zugelassene Hilfsmittel zu den Prüfungen werden im jeweiligen Kurs bekannt gegeben. Die Nutzung elektronischer Hilfsmittel (z. B. Handys, eigenes Notebook) während der Prüfung ist untersagt und die Verwendung führt zum sofortigen Ausschluss von der Prüfung. Auch Täuschungsversuche - wie etwa Absprachen oder Abgucken - führen zum sofortigen Ausschluss von der Prüfung. Tritt dieses Verhalten bei einem Teilnehmer wiederholt auf, so wird dieser - aus Gründen der Fairness gegenüber anderen Teilnehmern - von allen weiteren Schulungen des darauf folgenden Schulungszyklus ausgeschlossen. In Einzelfällen sind Ausnahmen möglich.
 

Teilnahmebescheinigung

Ab einer Anwesenheit von 80 % in einer Schulung besteht Anrecht auf eine Teilnahmebescheinigung; bei Schulungen, die eine Prüfung beinhalten, muss die Prüfung darüber hinaus mit mindestens 50 % bestanden sein. Eine Sonderregelung gilt für die Teilnehmer, die weniger als 80 % in einer Schulung anwesend waren. Diese müssen zum Bestehen der Prüfung mindestens 80 % erreichen. Eine Prüfung dauert i. d. R. 90 Minuten. Auf der Teilnahmebescheinigung ist vermerkt, dass der Teilnehmer an der Schulung teilgenommen hat. Zusätzlich wird eine knappe Inhaltsangabe der Schulungsinhalte gegeben. Die Teilnahmebescheinigungen werden jeweils nach Abschluss des vierteljährlichen Schulungszyklus (zu Beginn der Vorlesungszeit und der vorlesungsfreien Zeit) erstellt und die Teilnehmer darüber informiert. Die Bescheinigungen werden ab diesem Zeitpunkt für maximal 1 Jahr im Notebook-Café (I0.401) aufbewahrt und können dort innerhalb dieses Zeitraumes (während der Supportzeiten) persönlich oder mittels Vollmacht sowie Lichtbildausweis auch von Dritten abgeholt werden.
 

Stand: 1. April 2017